Brandgefahren im Haushalt

Brandgefahren im Haushalt

Öfen und Herde

Das unsachgemäße Aufstellen von Öfen, Herden und sonstigen Feuerstätten ist eine häufige und meist unerkannte Gefahrenquelle.

  • Keine brennbaren Gegenstände im Umkreis von einem halben Meter

  • Ofenschirm verwenden

  • Rauchfangkehrer zu Rate ziehen

  • Heizperiode

Vor Beginn der Heizperiode Feuerstätten und Kamine durch den Kaminkehrer überprüfen und bei Bedarf instand setzen lassen. Besondere Vorsicht ist nach Um- und Neubauten geboten. Falls es zu einem Kaminbrand kommt, sollte dieser nicht mit Wasser gelöscht werden.

 

Asche

Ausgeräumte Asche kann bis zu 24 Stunden zündfähig sein und darf daher niemals in brennbaren Behältern (Pappkartons, Kunststoffeimern, Kunststoffmülltonnen) entsorgt werden. Asche darf nur in Metallmülltonnen entleert werden, die im Freien stehen.

 

Brennbare Abfälle

Die Zwischenlagerung von brennbaren Abfällen (Putzlappen, ölgetränktes Putzpapier, u.ä.) ist nur im Freien und in verschließbaren Metallbehältern zulässig.

 

Küchendunstabzüge

Die Filter von Küchendunstabzügen sind regelmäßig zu reinigen oder auszutauschen. Ausgewechselte Filter sind leicht brennbare Abfälle!

 

Heißes Fett

Überhitzte Fett kann zur Selbstentzündung führen. Fettbrände sind die häufigste Ursache für Küchenbrände. Brennendes Fett keinesfalls mit Wasser löschen,

sondern immer "abdecken" (zB mit Topfdeckel, Nasses Tuch, Löschdecke, o.ä.)! Auch kein tropfnasses Bratgut in heißes Fett einbringen, da durch das ausspritzende Öl Brandgefahr entsteht. Frittiergeräte sind zwar mit einem Thermostat ausgerüstet, dürfen aber trotzdem nicht unbeaufsichtigt betrieben werden. Altes Fett ist leichter entzündbar als frisches, daher erhöht ein öfterer Fettwechsel die Brandsicherheit.

Aufstellung von Wärmegeräten

Kochplatten, Kaffeemaschinen, Teewassererhitzer u.ä. sind immer auf unbrennbarer Unterlage aufzustellen und sollen mindestens 1/2 m Abstand zu brennbaren Materialien haben. Heizspiralen von Tauchsiedern müssen immer von Flüssigkeit umgeben sein.

 

Bügeleisen

Bügeleisen dürfen nicht "vergessen" werden. Bei Arbeitsunterbrechung oder zum Arbeitsende sind die Geräte stets abzuschalten, der Stecker ist abzuziehen.

 

Fernsehgeräte, Videorekorder

Eingeschaltete Fernsehgeräte und Videorekorder geben Wärme ab, die abgeführt werden muß. Werden solche Geräte in einen Schrank oder Wandverbau eingebaut, muss für ausreichende Belüftung gesorgt werden. Zwischen den Wänden und dem Gerät muss seitlich und nach oben mindestens 10 cm Abstand sein.

 

Spraydosen

Die Treibgase in Spraydosen sind durchwegs brennbar. Daher nicht in der Nähe offener Flammen, eingeschalteter Wärmegeräte (Heizlüfer, Fön) oder bei brennender Zigarette verwenden. Beim Erhitzen über die erträgliche Handwärme können Spraydosen explodieren und dürfen deshalb nicht in der Nähe von Wärmegeräten aufbewahrt werden.

 

Heizdecken

Heizdecken im Bett sollen nur zum Vorwärmen eingeschaltet werden. Dauernd eingeschaltete Heizmatten können durch Wärmestau zum Brand führen.

 

Weihnachtsbaum

Christbaumbrände treten häufig auf, sind eine enorme Brandgefahr, können aber unter Berücksichtigung der einfachsten Sicherheitsregeln leicht vermieden werden:

  • Christbäume nie in der Nähe von Vorhängen aufstellen

  • Kerzen am Christbaum so anbringen, dass Äste und Schmuck von den Kerzenflammen nicht entzündet werden können

  • Zuerst die oberen und dann die unteren Kerzen anzünden

  • Papier und Schmuck nicht mit den Lampen von elektrischen Christbaumkerzen in Berührung bringen.

  • Kerzen, vor allem Wunderkerzen (Sternspritzer) nicht mehr entzünden, wenn der Christbaum bereits trocken (dürr) geworden ist.

  • Vor dem Entzünden der Christbaumkerzen Löschgeräte bereitstellen (z.B. Nasslöscher oder Sodawasserflasche)

Christbäume bleiben länger frisch und damit weniger brandgefährlich, wenn sie vor dem Fest in kühlen Räumen gelagert und in einen Kübel mit Wasser gestellt werden. Auch mit Wasser befüllbare Christbaumständer verhindern das rasche Austrocknen des Baumes und erhöhen dadurch die Brandsicherheit.

 

Lagerung in Dachböden od. Keller

Auf Dachböden bzw. Keller dürfen keine leicht brennbaren Materialien, ausgenommen Erntegüter, und auch keine brennbaren Flüssigkeiten gelagert werden. Rauchfänge und Dachfenster sind von jeder Lagerung freizuhalten. Alle Bereiche des Dachbodens und des Kellers müssen leicht zugänglich sein.

 

Auftauarbeiten

Zugefrorene Rohre, Heizkörper usw. nur vom Fachmann auftauen lassen. Beim Arbeiten mit offener Flamme vorher Umgebung von brennbaren Materialien freimachen. Kleinlöschgerät bereitstellen. Arbeitsstelle nach Beendigung der Arbeit mehrfach kontrollieren.